Pressemitteilung
In unserem Blog informieren wir Sie über unsere Aktivitäten, Trends und ökologischen Entwicklungen im Bereich der mobilen Beleuchtung und Kameraüberwachung. Lassen Sie sich schon jetzt inspirieren.
Investitionsabzug bei Wertpapieren
Vermeiden Sie Diebstahl oder Vandalismus, investieren Sie in Sicherheit. Nicht nur eine gute Sache für den Hof, Ihre Räumlichkeiten und das Gefühl der Sicherheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel.
Vermeiden Sie Diebstahl oder Vandalismus, investieren Sie in Sicherheit. Nicht nur eine gute Sache für den Hof, Ihre Räumlichkeiten und das Gefühl der Sicherheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel.
Für Investitionen in Sicherheitsausrüstungen kann - neben der normalen Abschreibung - ein zusätzlicher Abzug von 20,5 % geltend gemacht werden, der so genannte "Investitionsabzug". Dieser Abzug wird vom Gewinn oder Einkommen des Jahres abgezogen, in dem Sie diese Anlagen erworben haben.
Beispiel: Erik ist Selbständiger (Gewerbetreibender). Im Jahr 2016 investiert er 15.000 €, um seine Geschäftsräume zu sichern: 15.000 € x 20,5 % = 3.075 € Investitionsabzugsbetrag. Dieser Betrag wird vom Nettogewinn im Jahr 2016 abgezogen.
Wer hat Anspruch auf Steuerabzüge?
Selbstständige, KMU und Freiberufler, die ihre Räumlichkeiten oder ihr Arbeitsumfeld sichern, haben Anspruch auf den Steuerabzug. Er gilt nur für Kosten, die bei der Anschaffung neuer Geräte entstehen. Zu den förderfähigen Investitionen gehören die folgenden:
- Anti-Kaninchen-Systeme
- Sicherheitssysteme für Türen, Fenster, Rollläden, Garagentore, Oberlichter, Kellerlöcher und Zäune Panzertüren
- Geräte zur Diebstahlerkennung
- Spezifische einbruchsichere Umzäunungen für Baustellenschlösser und andere Sicherungssysteme für Baustelleneinrichtungen
- Alarmanlagen
- Kamera-Systeme
Weitere Informationen zum Investitionsabzugsbetrag für Wertpapiere: www.besafe.be/ondernemers/investeringsaftrek-beveiliging